65-Prozent-Anteil erneuerbarer
Energien für neue Heizungen ab 2024

Ab dem Jahr 2024 sollen 65 Prozent der Energie für neue Heizungen aus erneuerbaren Energien stammen. Dies wurde im Rahmen des Klimaschutzgesetzes des Bundes festgelegt und soll dazu beitragen, den Einsatz von fossilen Brennstoffen in Gebäuden zu reduzieren und den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll im Laufe des Jahres 2023 geändert werden, um die Umsetzung der Europäischen Klimaschutzrichtlinie zu ermöglichen.

Mit der Änderung des GEG soll erreicht werden, dass ein höherer Anteil an erneuerbaren Energien zum Einsatz kommt. Dies kann beispielsweise durch den Einsatz von Wärmepumpen, Solarthermie-Anlagen und Biomasse-Heizungen erreicht werden.

Das GEG gilt sowohl für Wohn- und Nichtwohngebäude, im Neubau als auch für bestehende Gebäude. Das Gesetz regelt die Anforderungen an den Energiebedarf und die Energieeffizienz von Gebäuden. Es enthält Anforderungen an die Wärmedämmung, die Gebäudehülle, die Beleuchtung, die Lüftung sowie die Anlagentechnik.

Konsequenzen für die SHK-Handwerke

Zur Umsetzung des 65-Prozent-Pflichtanteils an erneuerbaren Energien werden als Erfüllungsoptionen voraussichtlich gelten:

• Einbau einer Wärmepumpe
• Einbau eines Heizkessels
• Einbau einer Hybridheizung
• Einbau einer Gasheizung, die dauerhaft mit mindestens 65 Prozent „grünem Gas“ betrieben wird
• Einbau einer Stromdirektheizung
• Anschluss des Gebäudes an ein Wärmenetz

Die folgende Pflicht zu 65 Prozent erneuerbarer Energien werden erhebliche Konsequenzen für die Sanierung von Heizungsanlagen, Gasetagenheizungen, Einzelöfen und vieles mehr haben. Für Wohngebäude wird der Einbau einer Wärmepumpe Standard werden.

Hybridheizungen sind eine gute Lösung, da sie verschiedene Energiequellen kombinieren, um eine möglichst hohe Wärmeeffizienz zu erreichen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren, wie zum Beispiel:

• Wärmepumpen
• Solarthermie
• Biomasse (fest, flüssig und gasförmig)
• Erdwärme
• Wärme aus Abwärme oder Abfall
• PV-Strom über Heizpatrone vom Dach des Gebäudes oder aus dem Quartier

Ein Lösungsansatz für bestehende Gebäude mit Etagenheizungen, die den Anforderungen des GEGs nicht entsprechen, kann der Umbau der Etagenheizungen in eine Zentralheizung für das gesamte Gebäude sein. Dies ermöglicht es, eine Heizung mit einem höheren Anteil an erneuerbarer Energie zu installieren.

Es gibt auch die Möglichkeit, Gasetagenheizungen nach der Übergangszeit, in denen sie noch betrieben werden dürfen, durch Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie zu ersetzen. Diese Lösungen erfordern jedoch in der Regel größere Investitionen und sind je nach Gebäude und Situation unterschiedlich zu bewerten. Es ist ratsam, hierfür eine fachliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Kommen Sie auf uns zu – wir beraten Sie gerne.

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